MITTEILUNG DES VÖFA VORSTANDS


Einladung

zur 46. ordentlichen, öffentlichen GENERALVERSAMMLUNG 2010 des Verbandes Österreichischer Filmautoren, welche am Samstag, 9. Oktober 2010, um 13 Uhr in Wels, Volkshochschule Noitzmühle, Föhrenstraße 13, 4600 Wels stattfindet. Zufahrtshinweise siehe untenstehenden Link.

a) Beschlussfassung betreffend die Genehmigung des Protokolls der 45. General-versammlung vom 17.10.2009.

b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts (durch Präsident, ggf. Vizepräsidentin und Generalsekretär) und des Rechnungsabschlusses (Kassier) unter Einbindung der Rechnungsprüfer;

c) Beschlussfassung über den Voranschlag;

d) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands (falls erforderlich – 2010 ist ein Wahljahr) und der Rechnungsprüfer;

e) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein (nur wenn vorliegend);

f) Entlastung des Vorstands;

g) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;

h) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;

i)  Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;

j) Berichte anderer Vorstandsmitglieder;

k) Berichte von Kommissionen;

l) Verleihung des Verbandsehrenzeichens und anderer Ehrungen;

m) Wahl des Ortes, an welchem die nächste Hauptversammlung stattfinden soll;

n) Beratung und Beschlussfassung über Anträge ordentlicher Mitglieder;

o) Beschlussfassung betreffend Änderungen der Wettbewerbsbestimmungen;

p) Allfälliges.

Auszug aus § 9 (7) Statut: Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Auszugs aus § 7 (1) Statut: Die ordentlichen Mitglieder  sind berechtigt an allen Einrichtungen und Veranstaltungen des Verbandes und an Generalversammlung durch ihren bevollmächtigten Delegierten teilzunehmen, dort Anträge zu stellen, darüber abzustimmen und das Wahlrecht auszuüben. Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, einen Delegierten, der einem Mitgliedsclub des Verbandes angehört und eine schriftliche Bestellung vorweisen muss, zur Generalversammlung zu entsenden. Die Anzahl der Stimmen für jedes ordentliche Mitglied ergibt sich auf Grund einer bis zum 15. Februar des laufenden Jahres abzugebenden Mitgliedernennung. Jeder Delegierte kann nur den Mitgliedsclub vertreten, dem er als Einzelmitglied angehört. Für bis zu einem Monat vor dem Tage der Generalversammlung nicht einbezahlte Mitgliedsbeiträge steht dem Delegierten für die Anzahl dieser Einzelmitglieder das Stimmrecht nicht zu. Die ordentlichen Mitglieder sind ebenso verpflichtet, bis 15. Februar eines jeden Jahres dem Vorstand die Namen aller ihrer Mitglieder mitzuteilen; Jugendliche müssen gesondert ausgewiesen werden (Geburtsdatum). Die Zahl der mitgeteilten Namen entscheidet über den Umfang des dem Verein zustehenden Stimmrechtes in der Generalversammlung.

Auszug aus § 9 (4) Statut: „Anträge zur Generalversammlung sind spätestens einen Monat nach Einberufung (Bekanntgabe des Termines) der ordentlichen Generalversammlung … beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.

Der Stichtag wird hiemit mit Mittwoch 23. Juni (30 Tage bis 23. Juli) festgelegt. Zusendungen daher bis 23. Juli 2010 möglich.

Hinweis: Allfällige Berichte und Anträge sowie der Wahlvorschlag werden rechtzeitig im Internet in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Für Anträge wird um Zusendung unter gensekr@a1.net oder per Fax an 01/ 533 05 834 oder schriftlich ersucht.

Die Vorstandsmitglieder werden ersucht, bei der um 10 Uhr am selben Tag und selbem Ort stattfindenden Vorstandssitzung anwesend zu sein.

Dr. Georg Schörner, Generalsekretär



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